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23 UMWELTKOMMISSIONEN DES EUROAIRPORTS |
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Quellen ---- PDF (mit Referenznummern als Lesezeichen) ---- nicht öffentlich [ ] siehe Links |
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Dem Flughafen sind drei Umweltkommissionen zur Seite gestellt: die Commission Consultative de l'Environnement, die tripartite Umweltkommission und die Fluglärmkommission beider Basel.
A Commission Consultative de l’Environnement (CCE) Die CCE wird in allen wichtigen Fragen zum Flughafen konsultiert. Die rein französische Kommission setzt sich aus drei gleich starken Mitgliedsgruppen zusammen (EAP, Gemeinden, Verbände) 1 und besteht aus 30 Mitgliedern 2: 8 Gemeindevertreter 1 Vertreter aus dem Conseil Régional 1 Vertreter aus dem Conseil Générale 10 Vertreter aus 8 französischen Umweltverbänden 6 Vertreter des EAP (2 aus der Direktion, 1 aus der Umweltabteilung, 3 aus den technischen Diensten) 4 Vertreter von Flughafenkunden (Firmen am EAP) Einsitz in der Kommission mit je einer beratender Stimme haben ferner fünf französische Behörden aus den Bereichen Flugsicherheit, Umwelt-, Bau- und Sozialwesen. Die CCE ist die einzige der drei Umweltkommissionen, worin die EAP-Interessenvertretung nicht die Mehrheit der Mitglieder stellt. Beanstandungen und Bedürfnisse der elsässischen Bevölkerung am Flugbetrieb können über die Gemeinden und Umweltverbände eingebracht werden. Die CCE trifft sich als einzige der drei Umweltkommissionen jährlich mit der französischen Fluglärmkontrollbehörde ACNUSA 3, wo sie die Anliegen der Elsässer Bevölkerung vorbringen können.
B Fluglärmkommission beider Basel (FLK) Die FLK berät die Kantonsregierungen, womit sie im Gegensatz zur französischen CCE kaum Einflussmöglichkeiten auf die Flughafenpolitik hat. Die entgegen ihrer Namensgebung binational besetzte, nämlich schweizerisch-französische Kommission besteht aus maximal 19 Mitgliedern 4: - PräsidentIN 2 Vertreter der Kantonsregierung und Behörden BS 2 Vertreter der Kantonsregierung und Behörden BL - 2 Vertreter aus der Bevölkerung BS 2 Vertreter aus der Bevölkerung BL 3 Vertreter aus der Bevölkerung im Elsass 1 Vertreter der französischen Luftfahrtbehörde DGAC 1 Vertreter der Schweizer Luftfahrtbehörde BAZL
2 Vertreter
des EAP (Direktor und Leiter Umweltabteilung) So sind vier Mitglieder direkt mit den wirtschaftlichen Interessen des EAP verbunden, vier weitere vertreten die Aktionäre BS und BL. Die Basler und Baselbieter Bevölkerungsinteressen haben ebenfalls vier Stimmen, drei sprechen für elsässische Befindlichkeiten. Und schliesslich vertritt je ein Mitglied die nationalen Luftfahrtinteressen von Frankreich und der Schweiz. So besehen erstaunt der Vorwurf an die Adresse der FLK nicht, dass sie den Fluglärm nur verwalte, statt sich für dessen Reduktion einzusetzen 6. Ob und inwiefern die Delegierten, welche unsere Bevölkerungsinteressen vertreten sollten, im Rahmen ihrer Kommissionstätigkeit Kenntnis von der Flugbetriebsführung erhalten, scheint fraglich. Bemerkenswert ist zudem, dass die elsässische Bevölkerung in dieser Kommission vertreten ist, während die Schweizer Bevölkerung in der CCE keine Vertretung hat.
C Tripartite Umweltkommission Die trinationale Kommission ‑ auf der Website vom EAP Beirat genannt ‑ fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den drei Anrainerstaaten und kann dem EAP-Verwaltungsrat oder den nationalen Luftfahrtbehörden Empfehlungen abgeben 7. Sie besteht gemäss Vereinbarung aus 15 Mitgliedern, welche von den regionalen Regierungen bestellt werden: 5 Vertreter aus Frankreich 5 Vertreter aus Deutschland 5 Vertreter aus der Schweiz Zwecks Beratung haben drei Vertreter des EAP und je ein Vertreter der französischen und der Schweizer Luftfahrtbehörde (DGAC und BAZL) Einsitz in der Kommission. Effektiv besetzt ist die tripartite Umweltkommission mit 8; Frankreich: 3 Vertreter, die auch im Verwaltungsrat des EAP sitzen Schweiz: 3 Vertreter, die auch im Verwaltungsrat des EAP sitzen Deutschland: 9 Vertreter aus Politik, Verwaltung und Interessengemeinschaften kooptierte Mitglieder: 2 französische und 2 deutsche Vertreter aus der Politik EAP: 2 Vertreter (Direktion und Kommandant) Die EAP-Vertretung in der tripartiten Umweltkommission hat gemäss Vereinbarung nur beratende Stimme; aus der vom EAP veröffentlichten Mitgliederliste geht dies aber nicht hervor. Der nur beratende Charakter der Delegierten beider Luftfahrtbehörden (DGAC und BAZL) ist dort gar nicht erst erwähnt. Von Schweizer und französischer Seite gibt es in der tripartiten Umweltkommission keine einzige Vertretung ohne Doppelfunktion im Dienste des EAP. Welche umweltrelevanten Empfehlungen sich Kommissions- mitglieder als gleichzeitige EAP-Verwaltungsratsmitglieder selber erteilen, ist unbekannt. |
23-01 Décret relatif aux commissions consultatives de l'environnement des aérodromes. Décret n°87-341 du 21 mai 1987, NOR:EQUU8700425D. 4. Aug. 2006
23-02
Composition actualisée de la commission consultative de
l'environnement de Bâle-Mulhouse.
23-03 Rapport d'activité 2011. ACNUSA, Paris, 5. März 2011 (S. 26) 23-04 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen. 956.550. 29./22. Mai 2001 23-05 Zusammensetzung der FLK 2011-2015, Staatsagenda BS 2013
23-06
Postulat von Hanspeter Weibel, SVP-Fraktion: Abschaffung der
Fluglärmkommission. Vorstoss 2011/134:
23-07
Vereinbarung
über
die Bildung einer dreiseitigen Umweltkommission. 7. Dez. 2001.
- den Informationsaustausch über den Betrieb und die Entwicklungsaussichten des Flughafens zugunsten der Anrainer zu verbessern und zu vereinheitlichen; - den Erfahrungsaustausch zwischen den drei Anrainerregionen des EuroAirports über die Erwartungen der durch Umweltauswirkungen durch den Flughafenbetrieb belasteten Bevölkerung zu verbessern; - die Berücksichtigung der Erwartungen der Bevölkerung durch die für den Flughafen zuständigen Stellen durch gemeinsame Stellungnahmen zu verbessern, die - unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen - auf eine im Verhältnis zum Nutzen ausgewogene Lastenverteilung gerichtet sind. Die Kommission ist aufgefordert, alle wichtigen Fragen betreffend den Ausbau und Nutzung des Flughafens zu behandeln, die eine Auswirkung auf die Umwelt haben, insbesondere was den Lärm betrifft. Ihr steht die Flughafendirektion und deren Umweltabteilung zur Seite, die ihr insbesondere alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellt. Sie kann um Unterstützung durch die zivilen Luftfahrtbehörden der drei Länder bitten. Sie kann Empfehlungen oder Stellungnahmen zu diesen Fragen gegenüber dem Verwaltungsrat des Flughafens oder den zivilen Luftfahrtbehörden abgeben. Sie kann auch die Informationspolitik des Flughafens beobachten und Verbesserungsvorschläge hierzu machen. Sie informiert regelmäßig die in Artikel 1 erwähnten nationalen Instanzen, mit denen sie nach Bedarf Beziehungen unterhält, über ihre Gespräche.
23-08 www.euroairport.com
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