06  VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN  ZUM  ILS33-LANDEVERFAHREN

 

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Die Unterlagen zur öffentlichen Anhörung der betroffenen Gemeinden bestanden aus dem Vernehm-lassungsbericht, einer separaten Liste der Gemeinden, die beim MVI34- bzw. ILS33-Verfahren von Flughöhen bis 1'000 m und zwischen 1'000-2'0000 m ü.M. betroffen sind, und dem Entwurf des ILS33-Abkommens  1.

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 9.4.2005 publiziert, nachdem das BAZL anlässlich einer Informationsveranstaltung am 6.4.2005 keine Angaben zum Zeitpunkt der öffentlichen Anhörung machen konnte oder wollte  2. Die Vernehmlassungsfrist war auf 30 Tage beschränkt, was aus rechtlicher Sicht korrekt sein mag, angesichts der komplexen Materie jedoch unangemessen kurz erscheint.

Die umweltrelevanten Darlegungen im Vernehmlassungsbericht der DGAC können weder als unabhängige, noch als seriöse UVP gewertet werden und erfüllen somit die Espoo-Konvention nicht, worauf sich das ILS33-Abkommen irreführend beruft. Darüber hinaus werden im Vernehmlassungsbericht lärmrelevante Fakten verharmlosend dargestellt (siehe 09 Knotenregelung). Keine Erwähnung findet im Vernehmlassungs-
bericht, welches Ausmass die Erweiterung des an die französische Flugüberwachung zu delegierenden Schweizer Luftraums annimmt, worin prinzipiell auch das Mitwirkungsrecht der Betroffenen in gewissen raumplanerischen Belangen entfällt (siehe 20 BAZL und 01 Delegation Luftraum). Das heisst, die Gemeinden wurden über weitere Konsequenzen des ILS33-Verfahrens nicht informiert.

Die Forderung der Schweizer Gemeinden und ursprünglich auch der Kantone BS und BL  3 nach einer strengeren Limitierung der ILS33-Landequote mittels Festlegung der Nordwindstärke zur Umstellung auf das ILS33-Verfahren auf 10 kn Nordwindstärke blieb unberücksichtigt, obwohl das riskantere MVI34-Verfahren bis 2002 erst ab 10 kn  4, dann aus Lärmschutzgründen für elsässische Gebiete nördlich des Flughafens ab 5-7 kn  5 praktiziert wurde. Auf die umfassenden Kritikpunkte zum Vernehmlassungsverfahren, den Vernehmlassungsunterlagen und des geplanten Vertragsinhalts seitens der Gemeinden  6  wurde nicht eingegangen.

Die mangelnde Unterstützung auf Bundesebene, die negativen Auswirkungen des ILS33-Verfahrens durch deutlich strengere Nutzungsbedingungen zu minimieren, ist umso unverständlicher, als sich der Bundesrat und somit auch das BAZL schon vorher bewusst waren, dass raumplanerische Konsequenzen nicht durch den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt zu korrigieren sind  7. Die negativen Auswirkungen des ILS33 waren dem BAZL schon vor der Realisierung des ILS33 durchaus bekannt, wie eine von ihm in Auftrag gegebene Studie belegt  8.

 

06-01    Schreiben der Finanz- und Kirchendirektion BL an die Gemeinde Binningen. 8. April 2005

06-02    Stellungnahme und Forderungen zum Projekt ILS 34. Neutraler Quartierverein Neubad, 6. Juni 2005

06-03    Stellungnahme des Kantons Basel-Stadt zum Projekt ILS 34 am Flughafen Basel-Mulhouse. Regierungsrat Basel-Stadt, 30. Aug. 2005

06-04    Flughafen Basel-Mulhouse - Projekt einer Vereinbarung. ACNUSA, 17. Dez. 2001

06-05    Schreiben EAP an Gemeinderat Binningen. 18. Feb. 2003

06-06    ILS34 / Öffentliche Anhörung, Zusammenfassung der genannten Forderungen und Argumente. Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft, 2005

06-07    Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz. 05.011. Schweizer Bundesrat, 10. Dez. 2004 (S. 1836)
Beim Flughafen Basel-Mulhouse ist der Handlungsspielraum noch weiter begrenzt als bei den anderen zwei Landesflughäfen. Er liegt auf französischem Staatsgebiet, wird durch einen Staatsvertrag mit Frankreich geregelt und ist den bundesrechtlichen Planungsvorgaben des SIL vollständig entzogen.

06-08    Luftfahrt und Nachhaltigkeit. Bestandesaufnahme - Perspektiven - Handlungsspielraum, Arbeitspakete 2-5: Lärm, Umwelt, Raumentwicklung, Wirtschaft. Schlussbericht. BAZL (metron, Brugg, und Infras, Zürich), 12. Juni 2006, S. 187:       
Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind allerdings auch bei grösseren Flächenflugzeugen möglich, beispielsweise durch tiefe Überflüge von Schutzgebieten. Diese Problematik ergibt sich beispielsweise beim Euroairport Basel-Mulhouse als Folge des neuen Anflugverfahrens mit dem Instrumentenlandesystem ILS.

 

 

Radarspuren von ILS33-Landungen vom 1., 5., 14. und 15. April 2012, teils weit ab von den vorgesehenen Einflugkorridoren

Landesgrenze gelb markiert
(Quelle www.dfld.de mit Wiedergabe in Google Earth)

 

rot eingefärbte Fläche: Einflugschneise auf den ILS33-Strahl von Süden und Westen
blau gestrichelt: Einflugkorridor auf den ILS33-Strahl von Norden und Osten, Flughöhe >2'000 m über Meer
(Quelle BAZL)